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06.03.2008

Ombudsstelle Geschlossene Fonds eingerichtet

Seit dem 01. März 2008 können sich Anleger geschlossener Fonds im Beschwerdefall an die Ombudsstelle Geschlossene Fonds wenden.

Die Ombudsstelle soll künftig als unabhängige Instanz der außergerichtlichen Schlichtung von individuellen Streitfällen zwischen Anlegern und ihren Vertragspartnern (Initiator, Treuhänder, Emittent) im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem geschlossenen Fonds dienen.

Die Einrichtung der Ombudsstelle geht auf eine Initiative der Mitglieder des VGF Verband Geschlossene Fonds e. V. zurück. Entsprechend steht der Anschluss an das Ombudsverfahren auch nur den Mitgliedsunternehmen des Verbandes offen.

Ombudsfrau der geschlossenen Fonds ist Dr. Inga Schmidt-Syaßen, ehemalige Richterin am hanseatischen Oberlandesgericht. Als Ombudsfrau genießt Frau Dr. Schmidt-Syaßen richterliche Unabhängigkeit. In ihrer Funktion ist sie weder an Weisungen des Vorstands, noch an Weisungen eines Mitglieds oder der Geschäftsstelle des Vereins Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. gebunden.

Sie erreichen die Ombudsstelle Geschlossene unter folgenden Kontaktdaten:

Ombudsstelle Geschlossene Fonds
Postfach 64 02 22
10048 Berlin

T: 030 257 616 90
F: 030 257 616 91

info[at]ombudsstelle-gfonds.de


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