Die Ombudsperson ist eine unabhängige und neutrale Instanz. Ihre Aufgabe ist es, jede Beschwerde unparteiisch zu betrachten und aufgrund der ihr vorliegenden Fakten eine angemessene Entscheidung zu fällen.
Die Ombudsperson ist im Rahmen der Verfahrensordnung keinen Weisungen unterworfen und nur an Recht und Gesetz gebunden.
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