Geschlossene Fonds Home  Impressum  Sitemap |aaa

Die Ombudsperson genießt richterliche Unabhängigkeit. Sie ist insbesondere weder an Weisungen des Vorstandes noch eines Mitgliedunternehmens noch der Geschäfsstelle gebunden. Damit ist sie eine unabhängige und neutrale Instanz, deren Aufgabe es ist, die ihr zur Prüfung vorgelegten Beschwerden unparteiisch zu betrachten und aufgrund der ihr vorliegenden Fakten einen die Interessen beider Parteien berücksichtigenden Schlichtungsvorschlag zu unterbreiten oder eine angemessene Entscheidung zu treffen.

Die Bestellung der Ombudsperson richtet sich nach § 1 der Verfahrensordnung. Ombudsperson kann nur werden, wer die Befähigung zum Richteramt besitzt. Ihre regelmäßige Amtszeit beträgt drei Jahre.


Drucken Seite drucken

Aktuelles

08.09.2011

Neue Ombudsstelle für Investmentfonds eröffnet

In Berlin hat am 1. September der BVI Bundesverband Investment
und Asset Management e.V. eine Ombudsstelle für Investmentfonds eröffnet. Privatanleger haben nunmehr die Möglichkeit, Streitigkei... [mehr...]

18.07.2011

Halbjahresbericht 2011

Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds hat sich im ersten Halbjahr 2011 erfreulich entwickelt. Sie hat sechs neue Vereinsmitglieder hinzugewonnen. Aktuell sind 346 Fonds- und Treuhandgesellschaft dem... [mehr...]

01.06.2011

Zwei neue Mitglieder im Verein Ombudsstelle

Die Ombudsstelle begrüßt die neuen Vereinsmitglieder Aquila Capital Structured Assets GmbH (Aquila) und Next Generation Funds München GmbH (NGF). [mehr...]

07.04.2011

Schlichtungsstellen im Bereich Kapitalanlage und Finanzen

Ein Verzeichnis von Ombudspersonen, Schlichtern und Beschwerdestellen der Finanzbranche soll Anleger bei der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner unterstützen. [mehr...]

18.03.2011

Presseecho zur Ombudsstelle Geschlossene Fonds

Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds veröffentlicht auf ihren Internetseiten die Pressespiegel 2008 bis 2011. Der Pressespiegel dieses Jahres wird laufend aktualisiert. [mehr...]