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Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds übernimmt sämtliche mit dem Ombudsverfahren verbundene organisatorische und administrative Aufgaben. Sie vermittelt Informationen über das Ombudsverfahren und sorgt für seine Bekanntmachung.

Beschwerden von Anlegern geschlossener Fonds nimmt die Schlichtungsstelle entgegen, prüft ihre Zuständigkeit und wirkt auf eine frühe Einigung zwischen Anleger und Fonds hin. Scheitert ein früher Einigungsversuch leitet die Ombudsstelle bei gegebener Zuständigkeit das formelle Ombudsvefahren ein und gibt den Fall zum Zwecke der Entscheidung an die Ombudsperson ab.

Mit der juristischen Prüfung der Beschwerden ist die Ombudsstelle  daher nicht befasst. Diese Aufgabe obliegt allein der Ombudsperson, die Weisungsunabhängigkeit genießt.


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Aktuelles

02.08.2010

Neues Ombudsstellen-Mitglied

Die im Bereich Gewerbeimmobilien tätige Industrifinans Real Estate GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist seit dem 01.08.2010 neues Mitglied der Ombudsstelle. [mehr...]

11.06.2010

Umzug der Ombudsstelle

Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds zieht am 14.6.2010 um. Wir bitten um Verständnis, dass wir an diesem Tag nicht durchgängig zu erreichen sein werden. [mehr...]

08.03.2010

Ombudsstelle Geschlossene Fonds veröffentlicht Tätigkeitsbericht für das Jahr 2009

Am 8. März hat die Ombudsstelle Geschlossene Fonds in Berlin ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2009 veröffentlicht. [mehr...]

01.03.2010

Update der Verfahrensordnung

Mitgliederversammlung aktualisiert Verfahrensordnung [mehr...]

05.03.2009

1 Jahr Ombudsstelle geschlossene Fonds

Bilanz der ersten Schlichtungsstelle für Beschwerden zu geschlossenen Fonds - 125 Anfragen in 12 Monaten [mehr...]