Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds übernimmt sämtliche mit dem Ombudsverfahren verbundene organisatorische und administrative Aufgaben. Sie vermittelt Informationen über das Ombudsverfahren und sorgt für seine Bekanntmachung.
Beschwerden von Anlegern geschlossener Fonds nimmt die Schlichtungsstelle entgegen, prüft ihre Zuständigkeit und wirkt auf eine frühe Einigung zwischen Anleger und Fonds hin. Scheitert ein früher Einigungsversuch leitet die Ombudsstelle bei gegebener Zuständigkeit das formelle Ombudsvefahren ein und gibt den Fall zum Zwecke der Entscheidung an die Ombudsperson ab.
Mit der juristischen Prüfung der Beschwerden ist die Ombudsstelle daher nicht befasst. Diese Aufgabe obliegt allein der Ombudsperson, die Weisungsunabhängigkeit genießt.
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