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Das Ombudsverfahren gibt Anlegern die Möglichkeit der objektiven und unbürokratischen Schlichtung individueller Streitfälle über geschlossene Fonds. Ziel des Verfahrens ist der Interessensausgleich zwischen den Verfahrensbeteiligten.

Beteiligte des Ombudsverfahrens können auf Anlegerseite private und institutionelle Anleger geschlossener Fonds sein. Wenn sie der Aufassung sind, im Rahmen ihrer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds durch das Verhalten ihrer Vertragspartner einen Nachteil erlitten zu haben, können sie sich mit einem Schlichtungsbegehren an die Ombudsstelle wenden.

Die betroffene Gesellschaft, gegen das der Anleger seine Beschwerde richtet, muss sich dem Ombudsverfahren angeschlossen haben. Nachfolgend finden Sie eine aktuelle Liste aller angeschlossenen Unternehmen sowie ein Schaubild zum Verfahrensablauf.

Das Ombudsverfahren ist kostenlos. Sowohl der Beschwerdeführer als auch der Beschwerdegegner haben lediglich die ihnen persönlich entstehenden Kosten und Auslagen, wie zum Beispiel für Porto und Telefon, zu tragen.

Für den Anleger ist das Verfahren darüber hinaus risikofrei. Denn während des Ombudsverfahrens gilt die Verjährung seiner Ansprüche als gehemmt und auch nach dem Abschluss des Ombudsverfahrens kann er sich noch an die ordentliche Gerichtsbarkeit wenden. Die juristischen Ansprüche des Anlegers bleiben während des Ombudsverfahrens gewahrt.


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