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Nach Eingang der Beschwerde bemüht sich die Ombudsstelle zunächst um eine frühe Einigung (so genannter "Früher Einigungsversuch").

Zu diesem Zweck leitet die Ombudsstelle die Beschwerde an das betroffene Unternehmen weiter, das dann Gelegenheit hat, sich dazu zu äußern und der Beschwerde abzuhelfen oder einen Einigungsvorschlag zu machen, der dem Anleger von der Ombudsstelle unterbreitet wird.

Sollte keine Einigung zwischen den Parteien zustande kommen oder der Beschwerdegegner auf die Anfrage nicht reagieren, wird der frühe Einigungsversuch als gescheitert erklärt und das eigentliche Ombudsverfahren eingeleitet.


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Aktuelles

02.08.2010

Neues Ombudsstellen-Mitglied

Die im Bereich Gewerbeimmobilien tätige Industrifinans Real Estate GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist seit dem 01.08.2010 neues Mitglied der Ombudsstelle. [mehr...]

11.06.2010

Umzug der Ombudsstelle

Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds zieht am 14.6.2010 um. Wir bitten um Verständnis, dass wir an diesem Tag nicht durchgängig zu erreichen sein werden. [mehr...]

08.03.2010

Ombudsstelle Geschlossene Fonds veröffentlicht Tätigkeitsbericht für das Jahr 2009

Am 8. März hat die Ombudsstelle Geschlossene Fonds in Berlin ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2009 veröffentlicht. [mehr...]

01.03.2010

Update der Verfahrensordnung

Mitgliederversammlung aktualisiert Verfahrensordnung [mehr...]

05.03.2009

1 Jahr Ombudsstelle geschlossene Fonds

Bilanz der ersten Schlichtungsstelle für Beschwerden zu geschlossenen Fonds - 125 Anfragen in 12 Monaten [mehr...]