Mit Ihrem Schlichtungsbegehren können Sie sich gern über unser Kontaktformular an uns wenden.
Eine Beschwerde kann aber ebenso per Post, Fax oder E-Mail an die Ombudsstelle gesendet werden. Eine telefonische Kontaktaufnahme reicht nicht aus, um die Einleitung des Ombudsverfahren zu beantragen.
Der Beschwerde sollen sämtliche für den Streitfall relevanten Dokumente beifügt sein. Der Beschwerdeführer hat zu versichern, dass in der streitigen Angelegenheit bisher weder ein Gericht noch eine Schlichtungsstelle angerufen worden ist und in der Sache auch nicht bereits ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wurde.
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