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Wenn die Beschwerde zulässig ist, hat der Beschwerdegegner Gelegenheit, binnen vier Wochen eine Stellungnahme zu dem Fall abzugeben.

Führt die Stellungnahme zur Abhilfe der Beschwerde oder zu einer Einigung, wird das Verfahren für erledigt erklärt.

Soweit zwischen den Parteien keine Einigung erzielt wurde, nimmt die Ombudsfrau eine sorgfältige Prüfung des Falles nach Recht und Gesetz vor.

Die Ombudsfrau prüft die vorliegenden Fakten unvoreingenommen und neutral. Maßstab für ihre Prüfung sind Recht und Gesetz.


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Aktuelles

19.10.2012

Tätigkeitsbericht 2011 der Ombudsstelle Geschlossene Fonds veröffentlicht

Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds veröffentlicht ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2012. In ihrem vierten Tätigkeitsbericht berichtet die Ombudsstelle Geschlossene über die Anzahl von Bes... [mehr...]

07.08.2012

Zwei neue Mitglieder im Verein Ombudsstelle e.V.

Die Ombudsstelle begrüßt die neuen Vereinsmitglieder FLEX Fonds Capital AG und PARIBUS Capital GmbH.
FLEX Fonds Capital AG wurde 1989 gegründet und hat seinen Sitz in Schorndorf. Investitionssc... [mehr...]

16.02.2012

Mitgliederversammlung des Vereins Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.: Verfahrensordnung geändert, Vorstand neu gewählt

Am 06. Februar fand in Frankfurt am Main die jährliche Mitgliederversammlung des Vereins Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. (OGF) statt. Die Mitgliederversammlung hat zwei Änderungen der Verfah... [mehr...]

08.09.2011

Neue Ombudsstelle für Investmentfonds eröffnet

In Berlin hat am 1. September der BVI Bundesverband Investment
und Asset Management e.V. eine Ombudsstelle für Investmentfonds eröffnet. Privatanleger haben nunmehr die Möglichkeit, Streitigkei... [mehr...]

18.07.2011

Halbjahresbericht 2011

Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds hat sich im ersten Halbjahr 2011 erfreulich entwickelt. Sie hat sechs neue Vereinsmitglieder hinzugewonnen. Aktuell sind 346 Fonds- und Treuhandgesellschaft dem... [mehr...]