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Wenn die Beschwerde zulässig ist, hat der Beschwerdegegner Gelegenheit, binnen vier Wochen eine Stellungnahme zu dem Fall abzugeben.

Führt die Stellungnahme zur Abhilfe der Beschwerde oder zu einer Einigung, wird das Verfahren für erledigt erklärt.

Soweit zwischen den Parteien keine Einigung erzielt wurde, nimmt die Ombudsfrau eine sorgfältige Prüfung des Falles nach Recht und Gesetz vor.

Die Ombudsfrau prüft die vorliegenden Fakten unvoreingenommen und neutral. Maßstab für ihre Prüfung sind Recht und Gesetz.


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Aktuelles

02.08.2010

Neues Ombudsstellen-Mitglied

Die im Bereich Gewerbeimmobilien tätige Industrifinans Real Estate GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist seit dem 01.08.2010 neues Mitglied der Ombudsstelle. [mehr...]

11.06.2010

Umzug der Ombudsstelle

Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds zieht am 14.6.2010 um. Wir bitten um Verständnis, dass wir an diesem Tag nicht durchgängig zu erreichen sein werden. [mehr...]

08.03.2010

Ombudsstelle Geschlossene Fonds veröffentlicht Tätigkeitsbericht für das Jahr 2009

Am 8. März hat die Ombudsstelle Geschlossene Fonds in Berlin ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2009 veröffentlicht. [mehr...]

01.03.2010

Update der Verfahrensordnung

Mitgliederversammlung aktualisiert Verfahrensordnung [mehr...]

05.03.2009

1 Jahr Ombudsstelle geschlossene Fonds

Bilanz der ersten Schlichtungsstelle für Beschwerden zu geschlossenen Fonds - 125 Anfragen in 12 Monaten [mehr...]