Geschlossene Fonds Home  Impressum  Sitemap |aaa

Nach Einleitung des Ombudsverfahrens setzt die Ombudsstelle die Ombudsfrau von der Beschwerde in Kenntnis. Gleichzeitig werden die beteiligten Parteien schriftlich über die Weiterleitung an die Ombudsfrau informiert.

Die Ombudsfrau prüft als Erstes die Zulässigkeit des Ombudsverfahrens.

Damit das Verfahren zulässig ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es handelt sich um einen nach der Verfahrensordnung zulässigen Verfahrensgegenstand. Nicht zulässig sind z. B. Beschwerden, die reine Managemententscheidungen oder einen Gesellschafterbeschluss betreffen.
  • Der Streitfall war oder ist nicht bereits bei Gericht anhängig.
  • Es wurde in der Streitfrage noch kein außergerichtlicher Vergleich abgeschlossen.
  • Es wurde oder wird nicht bereits ein Schlichtungsversuch durchgeführt.
  • Der geltend gemachte Anspruch darf nicht bereits verjährt sein.

Darüber hinaus muss die Ombudsfrau die Schlichtung des Verfahrens ablehnen, wenn diese die Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde.

Dies gilt auch, wenn zu erwarten ist, dass wegen einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle in Bezug auf eine Fondsgesellschaft Beschwerden eingereicht werden. Man spricht dann von einem Musterfall. Diese Fälle sollen der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorbehalten bleiben.

Die Ombudsfrau wird die Schlichtung ebenfalls ablehnen, wenn Beweisschwierigkeiten bestehen, denn sie führt selbst keine Beweisaufnahme durch. Davon ausgenommen sind Beweise, die durch Vorlage von Urkunden angetreten werden können.  


Drucken Seite drucken

Aktuelles

02.08.2010

Neues Ombudsstellen-Mitglied

Die im Bereich Gewerbeimmobilien tätige Industrifinans Real Estate GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist seit dem 01.08.2010 neues Mitglied der Ombudsstelle. [mehr...]

11.06.2010

Umzug der Ombudsstelle

Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds zieht am 14.6.2010 um. Wir bitten um Verständnis, dass wir an diesem Tag nicht durchgängig zu erreichen sein werden. [mehr...]

08.03.2010

Ombudsstelle Geschlossene Fonds veröffentlicht Tätigkeitsbericht für das Jahr 2009

Am 8. März hat die Ombudsstelle Geschlossene Fonds in Berlin ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2009 veröffentlicht. [mehr...]

01.03.2010

Update der Verfahrensordnung

Mitgliederversammlung aktualisiert Verfahrensordnung [mehr...]

05.03.2009

1 Jahr Ombudsstelle geschlossene Fonds

Bilanz der ersten Schlichtungsstelle für Beschwerden zu geschlossenen Fonds - 125 Anfragen in 12 Monaten [mehr...]