Geschlossene Fonds Home  Impressum  Sitemap |aaa

    Die Ombudsstelle bestätigt dem Anleger zunächst den Eingang seiner Beschwerde. Anschließend prüft sie ihre Zuständigkeit.

    Die Zuständigkeit der Ombudsstelle ist gegeben, wenn:

    • die Beschwerde durch den Anleger eines geschlossenen Fonds persönlich erfolgt

    und

    Anleger anderer Kapitalanlageprodukte als geschlossene Fonds können sich auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über Beschwerdestellen und Schlichtungsmöglichkeiten in der Rubrik   Verbraucher > Beschwerden & Ansprechpartner informieren.

    Dort sind auch die Anschriften anderer Ombudsstellen aufgelistet.


    Drucken Seite drucken

    Aktuelles

    02.08.2010

    Neues Ombudsstellen-Mitglied

    Die im Bereich Gewerbeimmobilien tätige Industrifinans Real Estate GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist seit dem 01.08.2010 neues Mitglied der Ombudsstelle. [mehr...]

    11.06.2010

    Umzug der Ombudsstelle

    Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds zieht am 14.6.2010 um. Wir bitten um Verständnis, dass wir an diesem Tag nicht durchgängig zu erreichen sein werden. [mehr...]

    08.03.2010

    Ombudsstelle Geschlossene Fonds veröffentlicht Tätigkeitsbericht für das Jahr 2009

    Am 8. März hat die Ombudsstelle Geschlossene Fonds in Berlin ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2009 veröffentlicht. [mehr...]

    01.03.2010

    Update der Verfahrensordnung

    Mitgliederversammlung aktualisiert Verfahrensordnung [mehr...]

    05.03.2009

    1 Jahr Ombudsstelle geschlossene Fonds

    Bilanz der ersten Schlichtungsstelle für Beschwerden zu geschlossenen Fonds - 125 Anfragen in 12 Monaten [mehr...]